Gebühren 

Die Inanspruchnahme von Leistungen eines Steuerberaters ist mit Gebühren verbunden, die vom Mandanten zu tragen sind. Grundlage für die Berechnung bildet die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), soweit es sich um Tätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG (Hilfeleistung in Steuersachen) handelt. Die StBVV legt je nach Art der vereinbarten Abrechnung Gebührenrahmen für einzelne Leistungen fest und schafft so Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Unser Honorar wird innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens kalkuliert und orientiert sich an einem angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis. Für eine erste Orientierung zu den zu erwartenden Kosten kann ein kostenloses Erstgespräch hilfreich sein. Dieses bietet die Möglichkeit, Umfang und Art der Beratung zu besprechen und eine Einschätzung über die entstehenden Gebühren zu erhalten. Ziel ist eine faire und transparente Kostenstruktur, die für Mandanten gut nachvollziehbar ist.

transparent und gesetzlich geregelt

✔ Jede Dienstleistung eines Steuerberaters die ein Mandant in Anspruch nimmt, ist auch mit Kosten verbunden, die der Ratsuchende zu tragen hat.
✔ Der Steuerberater unterliegt den Bestimmungen der Steuerberatervergütungs-verordnung (StBVV), soweit es um die Abrechnung von Tätigkeiten im Sinne des § 33 StBerG (Hilfeleistung in Steuersachen) geht.
✔ Die StBVV gibt für die einzelnen Leistungen je nach der vereinbarten Abrechnungsart einen Gebührenrahmen vor.
Das gewährt einen hohen Grad der Transparenz.
Das Steuerberaterhonorar ist bei mir so kalkuliert, dass sich ein faires Preis-Leistungsverhältnis ergibt!
✔ Zu den anfallenden Gebühren im Einzelfall kann ein erstes kostenloses Beratungsgespräch die notwendige Orientierung geben.